Ausländische Qualifikationen und Abschlüsse - Anerkennen lassen?!

Wie kann man in Hessen seinen im Ausland erworbenen Berufs-, Hochschul- oder Schulabschluss anerkennen lassen? Gibt es Beratungsstellen? Online-Informationen, telefonische Erstberatung und persönliche Beratung an über 20 Standorten in Hessen – die Anerkennungsberatung in Hessen steht Ihnen zur Seite.

In Deutschland gibt es sogenannte reglementierte Berufe, beispielsweise Ärzte, Pflegepersonal, Ingenieure oder Handwerksmeister. In dieser Position darf in Deutschland nur dann gearbeitet werden, wenn man eine bestimmte Qualifikation besitzt. Wenn Sie in einem dieser Berufe in Deutschland arbeiten möchten, dann müssen Sie Ihren Berufsabschluss zunächst in Deutschland anerkennen lassen. Sie können die Gleichwertigkeit Ihres erworbenen Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Zuständig dafür sind die jeweiligen Industrie- und Handelskammern, Berufskammern, bzw. Handwerkskammern.

Das Verfahren der Abschlussanerkennung in Deutschland ist gebührenpflichtig. Über die genauen Kosten informiert die zuständige Stelle. Folgende Unterlagen werden für eine Anerkennung benötigt:

  • Tabellarische Übersicht in deutscher Sprache über die Ausbildungsgänge und gegebenenfalls über die bisherige Erwerbstätigkeit
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des Ausbildungsabschlusses
  • Nachweise der Berufserfahrungen
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel zu beruflichen Weiterbildungen)
  • Eine Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde
  • Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (entfällt für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz und für Personen mit Wohnort in der EU/EWR/Schweiz)

Das Verfahren dauert in der Regel drei Monate. Falls Ihr erworbener Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird, besteht die Möglichkeit, an Weiterbildungs- und Anpassungsmaßnahmen teilzunehmen, damit Sie die Gleichwertigkeit erreichen können.