Sozialversicherung

In Deutschland gibt es ein sehr gut organisiertes Sozialsystem, das Sie als Arbeitnehmer gegen die größten Risiken während Ihres Aufenthaltes in Deutschland absichert, beispielsweise bei Arbeitsunfällen oder Arbeitslosigkeit. In Deutschland bekommen Sie eine Sozialversicherungsnummer zugeschickt. Diese Nummer müssen  Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, er wird Sie in jedem Fall danach fragen. Bewahren Sie die Nummer gut auf, da Sie diese bei einem neuen Job wieder brauchen werden.

Um die Überweisung der Beitragszahlung müssen Sie sich nicht kümmern, Ihr Arbeitgeber entrichtet  die Beiträge direkt an die Versicherungen.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie in der Regel Mitglied in diesen fünf Versicherungen:

Gesetzliche Krankenversicherung

Damit eine Krankheit für Sie nicht zu einem finanziellen Risiko wird, sichern die gesetzlichen Krankenkassen Sie und ihre Familie im Krankheitsfall ab. Die Krankenversicherung zahlt die Kosten für Arztbesuche sowie für viele Arzneimittel. Sie haben die Qual der Wahl, denn in Deutschland gibt es viele verschiedene Krankenkassen, zwischen den Sie wählen können. Falls Sie mit Ihrer Krankenkasse nicht zufrieden sein sollten, können Sie diese auch wechseln.

Für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen derzeit 15,5 Prozent Ihres Brutto-Arbeitseinkommens an, davon zahlen Sie 8,2 Prozentpunkte und Ihr Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte.

Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung können Sie im Kapitel Krankenversicherung nachlesen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet Ihnen Schutz für den Fall, dass Sie dauerhaft krank werden und nicht mehr arbeiten können. Tritt dieser  Fall ein übernimmt sie die Kosten Ihrer Pflege.

Für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen derzeit 2 Prozent Ihres Brutto- Arbeitseinkommens an, davon zahlen Sie 1,2 Prozentpunkte und Ihr Arbeitgeber 0,8 Prozentpunkte.

Unfallversicherung

In Deutschland sichert Sie diese Versicherung vor hohen Kosten ab, die durch einen Unfall an Ihrem Arbeitsplatz entstehen können. Sie trägt die Kosten für medizinische Behandlungen und die Eingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall. Die Mitgliedschaft einer Unfallversicherung ist für Sie kostenlos, hier zahlt nur Ihr Arbeitnehmer.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung versorgt Sie im Falle von Arbeitslosigkeit für eine bestimmte Zeit mit einem Einkommen.  Die einzige Bedingung: Sie müssen in den vergangenen  zwei Jahren mindestens ein Jahr versichert gewesen sein und Arbeit suchen. Dabei bekommen Sie Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit, die Ihnen bei der Vermittlung weiterhilft.

Für die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung fallen derzeit 3 Prozent Ihres Brutto-Arbeitseinkommens an, davon zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils 1,5 Prozentpunkte.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen im Ruhestand eine Rente. Der Beitrag wird an Ihrem Gehalt gemessen und daran, wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben.

Falls Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland beenden, geht Ihr Anspruch  auf die deutsche Rente natürlich nicht verloren. Sobald das Rentenalter erreicht ist, muss Ihnen von jedem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in dem Sie gearbeitet haben, eine Rente nach den jeweiligen Voraussetzungen gezahlt werden. Haben Sie also zum Beispiel in Deutschland und Spanien gearbeitet, beziehen Sie aus  beiden Ländern Rentenzahlungen.

Für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung fallen derzeit 19,6 Prozent Ihres Brutto-Arbeitseinkommens an, davon zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils 9,8 Prozentpunkte.