Steuern

Einkommenssteuer

Die Besteuerung des Einkommens in Deutschland erfolgt progressiv, das heißt, je höher das Einkommen, desto höher auch die Steuer. Jeder zahlt Einkommenssteuer auf sein Gehalt, Angestellte ebenso wie Selbstständige. Singles sind einkommenssteuerpflichtig, wenn sie mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen, die doppelte Summe gilt für Verheiratete.

Die Steuer schwankt zwischen 15 und 45 Prozent je nach Einkommen. Die Steuererklärung wird beim Finanzamt eingereicht; Stichtag ist grundsätzlich der 31. Mai. Es ist möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Einkommenssteuererklärung kann auch online über den so genannten Elster Service eingereicht werden. Für weitere Informationen wenden sie sich bitte an die Steuerbehörde.

Wie viele andere Länder  gewährt auch Deutschland einige steuerliche Abzüge, die das steuerpflichtige Einkommen mindern. Abzüge können geltend gemacht werden für Kinder unter 18 Jahren (oder unter 27 Jahren, wenn sie noch in Ausbildung sind), bestimmte Versicherungen, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und Parteien (bis zu einem bestimmten Limit) und unvermeidbare Sonderausgaben (wie etwa Krankheit).

Wenn Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt Ihnen Steuern zurückerstatten wird – und das ist bei den meisten Steuerzahlern der Fall – dann sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, entweder bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater. Für Ihre Arbeit werden diese Ihnen entweder eine feste Gebühr berechnen oder eine Gebühr, die sich an Ihrem Einkommen orientiert; diese Kosten können Sie auf jeden Fall bei der nächsten Steuererklärung als Ausgaben geltend machen.

Renten-, Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherung

Abgesehen von der Einkommenssteuer haben Sie eine ganze Reihe Sozialabgaben zu zahlen, insbesondere für Renten-, Arbeitslosen-,  Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Zahlungen teilen sich üblicherweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die höchste Summe entfällt auf die Rentenversicherung, die 19,5 Prozent des monatlichen Einkommens ausmacht. Die Kosten für die Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf 6,5 Prozent des Gesamteinkommens, die Pflegeversicherung auf 1,7 Prozent beziehungsweise 1,95 Prozent für Kinderlose.

Wenn Sie weniger als fünf Jahre in Deutschland wohnen, bekommen Sie eventuell einen Teil Ihres Arbeitnehmeranteils (nicht vom Arbeitgeberanteil) an der Rentenversicherung zurück gezahlt. Dies gilt aber nicht für die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung.

Solidaritätszuschlag

Um die große Kraftanstrengung, Deutschland wieder zu vereinen, bewältigen zu können, wurde der Solidaritätszuschlag eingeführt. Er beträgt 5,5 Prozent der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Und obwohl die Wiedervereinigung mehr als 20 Jahre zurück liegt, wird der Soli immer noch geleistet. Die Steuer gilt für alle Unternehmen und Bürger.

Kirchensteuer

Sind Sie Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, dann zahlen Sie Kirchensteuer; der Kirchensteuersatz liegt derzeit bei 8 bis 9 Prozent.

Weitere Steuern

Neben der Einkommenssteuer gibt es auch eine Reihe von Steuern, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Die wichtigste Steuer ist die Mehrwertsteuer, die auf die meisten Waren und Leistungen gezahlt wird. Derzeit liegt der Mehrwertsteuersatz bei 19 Prozent; lediglich 7 Prozent Mehrwertsteuer werden auf ausgewählte Dinge wie bestimmte Lebensmittel oder Bücher gezahlt.  Außerdem werden Benzin, Alkohol, Tabakwaren, Tee und Kaffee gesondert besteuert.